Mitgliedschaftsbedingungen
Mitgliedschaftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Mitgliedschaftsbedingungen regeln den Antrag auf Mitgliedschaft, die Aufnahme in die Weltengeschwister-Gesandtschaft, die Zahlung von Mitgliederbeiträgen sowie die Nutzung der vom Verein bereitgestellten Angebote.
Sie gelten für alle Personen, die über die Webseite des Vereins oder auf anderem Weg einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen oder Mitglied des Vereins werden.
Diese Mitgliedschaftsbedingungen ergänzen die Statuten des Vereins. Bei Widersprüchen gehen die Statuten diesen Mitgliedschaftsbedingungen vor.
2. Rechtsform, Sitz und Charakter des Vereins
Die Weltengeschwister-Gesandtschaft ist ein nicht gewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz im Kanton Graubünden, Schweiz.
Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig. Er verfolgt ausdrücklich keine Erwerbszwecke und keine wirtschaftlichen Selbsthilfezwecke. Die Tätigkeit des Vereins ist auf den in den Statuten festgelegten Vereinszweck ausgerichtet.
Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen und sonstigen Vereinsmitteln dienen der Erfüllung des Vereinszwecks, der Organisation der Vereinsarbeit, der Verwaltung des Vereins sowie der Bereitstellung der Vereinsangebote.
Der Verein ist nicht als gemeinnützig oder steuerbefreit zu verstehen, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert mitgeteilt wird. Mitgliederbeiträge sind daher grundsätzlich nicht als Spendenbestätigung oder steuerlich abzugsfähige Zuwendung zu behandeln, sofern der Verein nichts anderes ausdrücklich bestätigt.
Die Mitgliedschaft ist keine gewerbliche Kundenbeziehung im Sinne eines gewöhnlichen Waren- oder Dienstleistungskaufs. Sie begründet ein vereinsrechtliches Verhältnis zwischen dem Mitglied und dem Verein.
3. Inhaltliche Ausrichtung des Vereins
Die Weltengeschwister-Gesandtschaft versteht sich als spiritueller Träger für Menschen, die ihren Weg nach innen gehen und ihre individuelle Entwicklung in einem selbstverantwortlichen, introvertierten und selbstreflexiven Rahmen vertiefen möchten.
Die Arbeit des Vereins beruht auf der Überzeugung, dass jeder Mensch ein unerschlossenes inneres Potenzial trägt. Die Entfaltung dieses Potenzials wird im Rahmen der Vereinsarbeit nicht als standardisierte Technik, Methode oder verpflichtendes Lehrsystem verstanden, sondern als ein Prozess von Resonanz, Anbindung, innerer Klarheit und individueller Bewusstwerdung.
Die Angebote des Vereins können spirituelle, energetische, bewusstseinsbezogene, gemeinschaftliche, mediale oder aufklärende Elemente enthalten. Sie dienen der Förderung des Vereinszwecks und richten sich an Mitglieder, die diese Ausrichtung in eigener Verantwortung aufnehmen möchten.
Die Vereinsangebote ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische, heilkundliche, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Jedes Mitglied bleibt für seine Teilnahme, seine Entscheidungen und seine persönliche Einordnung der Vereinsangebote selbst verantwortlich.
4. Mitgliedschaftsantrag
Jede volljährige natürliche Person kann über die Webseite des Vereins einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Juristische Personen können einen Antrag stellen, sofern die Statuten dies zulassen.
Mit dem Absenden des Mitgliedschaftsantrags gibt die antragstellende Person ein verbindliches Beitrittsgesuch ab. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.
Der Antrag muss die vom Verein abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäss enthalten. Änderungen der angegebenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten, sind dem Verein zeitnah mitzuteilen.
Der Vorstand oder eine von ihm beauftragte Stelle kann Rückfragen zum Antrag stellen. Solange erforderliche Angaben fehlen, kann der Antrag nicht abschliessend bearbeitet werden.
5. Aufnahme in den Verein
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand oder das nach den Statuten zuständige Organ. Die Entscheidung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.
Die Mitgliedschaft beginnt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Antrags durch den Verein, zum Beispiel durch eine Bestätigung per E-Mail.
Wird der Antrag abgelehnt und wurde bereits ein Mitgliederbeitrag bezahlt, wird der bereits geleistete Betrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
Der Verein kann verschiedene Mitgliedschaftsarten oder Beitragsmodelle vorsehen, sofern diese in den Statuten, in einer Beitragsordnung oder in einem Beschluss des zuständigen Vereinsorgans vorgesehen sind.
6. Mitgliederbeitrag
Für die Mitgliedschaft ist ein Mitgliederbeitrag zu entrichten. Eine gesonderte Aufnahmegebühr wird nicht erhoben, sofern der Verein nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gibt und dies statutarisch gedeckt ist.
Die Höhe des Mitgliederbeitrags, die Zahlungsweise und der Beitragszeitraum ergeben sich aus den Angaben auf der Webseite, der Beitragsordnung, den Statuten oder einem Beschluss des zuständigen Vereinsorgans.
Der Mitgliederbeitrag kann monatlich oder jährlich erhoben werden. Die jeweils gewählte Zahlungsweise wird im Rahmen des Mitgliedschaftsantrags angezeigt.
Der Mitgliederbeitrag ist kein Entgelt für eine einzelne konkrete Leistung. Er dient der Mitgliedschaft im Verein, der Förderung des Vereinszwecks, der Organisation der Vereinsarbeit und der Ermöglichung der Vereinsangebote.
Der Anspruch auf Zahlung des Mitgliederbeitrags entsteht mit Beginn der Mitgliedschaft und bleibt für den jeweiligen Beitragszeitraum bestehen, sofern diese Bedingungen oder die Statuten nichts anderes vorsehen.
Etwaige Zahlungsgebühren, Rücklastschriftkosten oder sonstige Kosten, die durch fehlgeschlagene Zahlungen entstehen und vom Mitglied zu vertreten sind, können dem Mitglied weiterbelastet werden.
7. Fälligkeit und Zahlungsverzug
Der Mitgliederbeitrag ist zu Beginn des jeweiligen Beitragszeitraums fällig, sofern auf der Webseite, in der Beitragsordnung oder in der Zahlungsinformation nichts anderes angegeben ist.
Die Zahlung erfolgt über die vom Verein angebotenen Zahlungsarten, zum Beispiel Überweisung, Kreditkarte, Lastschrift, Zahlungsdienstleister oder andere elektronische Zahlungswege.
Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, kann der Verein den Zugang zu bestimmten Vereinsangeboten vorübergehend ruhen lassen, bis die offenen Beiträge ausgeglichen sind. Die Mitgliedschaft als solche bleibt davon unberührt, sofern der Verein nicht nach den Statuten weitere Schritte einleitet.
Der Verein kann offene Beiträge mahnen und nach erfolgloser Mahnung weitere vereinsrechtliche Massnahmen prüfen, insbesondere das Ruhen bestimmter Mitgliedschaftsrechte oder den Ausschluss, soweit die Statuten dies zulassen.
8. Vereinsangebote und Nutzungsmöglichkeiten
Mitglieder erhalten Zugang zu denjenigen Vereinsangeboten, die nach den Statuten, der Webseite, der Beitragsordnung oder gesonderten Informationen für ihre jeweilige Mitgliedschaft vorgesehen sind.
Zu den Vereinsangeboten können insbesondere gehören:
- Informationen und Mitteilungen des Vereins
- Online- oder Präsenzveranstaltungen
- interne Inhalte, Aufzeichnungen, Audios, Kurse oder Impulse
- spirituelle, energetische oder bewusstseinsbezogene Angebote
- vergünstigte oder bevorzugte Teilnahme an bestimmten Formaten
- Zugang zu geschützten Mitgliederbereichen
- weitere Angebote im Rahmen des Vereinszwecks
Der konkrete Umfang der Vereinsangebote kann sich weiterentwickeln. Der Verein darf Inhalte, Formate, Termine, technische Zugänge und organisatorische Abläufe ändern, soweit dadurch der Kern der Mitgliedschaft nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
Ein Anspruch auf bestimmte einzelne Veranstaltungen, Inhalte, Termine, Personen, Formate oder Ergebnisse besteht nur, wenn der Verein dies ausdrücklich schriftlich zugesagt hat.
Die Teilnahme an Vereinsangeboten setzt voraus, dass das Mitglied diese freiwillig, eigenverantwortlich und mit der Bereitschaft zur eigenen inneren Auseinandersetzung nutzt. Der Verein schuldet keinen bestimmten individuellen Erfolg, keine bestimmte Erfahrung und kein bestimmtes persönliches Ergebnis.
9. Digitale Zugänge und Mitgliederbereich
Soweit der Verein digitale Zugänge, geschützte Inhalte oder Mitgliederbereiche bereitstellt, sind diese ausschliesslich für das jeweilige Mitglied bestimmt.
Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Inhalte aus geschützten Bereichen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Vereins nicht kopiert, veröffentlicht, weitergegeben, verkauft oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden.
Der Verein ist berechtigt, Zugänge vorübergehend zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Zugangsdaten missbräuchlich verwendet werden oder gegen diese Bedingungen verstossen wurde.
Technische Wartungen, Störungen, Aktualisierungen oder Änderungen an verwendeten Plattformen können die Verfügbarkeit digitaler Angebote zeitweise einschränken. Der Verein bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene technische Erreichbarkeit.
10. Verhalten innerhalb der Vereinsangebote
Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen, sachlichen und verantwortlichen Umgang miteinander.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- beleidigende, herabwürdigende oder bedrohende Äusserungen
- die Veröffentlichung vertraulicher Informationen anderer Mitglieder
- die Weitergabe geschützter Vereinsinhalte an Dritte
- Störungen von Veranstaltungen oder digitalen Räumen
- missbräuchliche Nutzung technischer Zugänge
- Handlungen, die dem Zweck oder dem Ansehen des Vereins erheblich schaden
Der Verein kann bei Verstössen angemessene Massnahmen ergreifen. Dazu gehören Hinweise, Verwarnungen, vorübergehende Einschränkungen, der Ausschluss von einzelnen Angeboten oder vereinsrechtliche Schritte nach den Statuten.
11. Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart oder in den Statuten nichts anderes geregelt ist.
Bei monatlicher Zahlungsweise wird der Beitrag monatlich erhoben. Bei jährlicher Zahlungsweise wird der Beitrag jährlich erhoben.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder durch andere in den Statuten vorgesehene Gründe.
12. Austritt / Kündigung der Mitgliedschaft
Das Mitglied kann den Austritt aus dem Verein nach Massgabe der Statuten erklären.
Sofern die Statuten keine abweichende kürzere Regelung enthalten, gilt die gesetzliche Grundregel des Schweizer Vereinsrechts. Danach kann der Austritt unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende des Kalenderjahres oder einer vorgesehenen Verwaltungsperiode erklärt werden.
Der Austritt ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail an kontakt@gesandtschaft.ch, sofern die Statuten keine strengere oder andere Form vorsehen.
Bereits fällige Mitgliederbeiträge bleiben geschuldet. Eine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge erfolgt nur, wenn die Statuten, die Beitragsordnung oder ein Beschluss des zuständigen Vereinsorgans dies ausdrücklich vorsehen.
Der Verein kann freiwillig kulante Regelungen vorsehen, zum Beispiel eine Beendigung zum Ende des laufenden Monats oder zum Ende des bezahlten Beitragszeitraums. Eine solche Regelung ist ausdrücklich anzugeben und muss mit den Statuten vereinbar sein.
13. Ausschluss aus dem Verein
Ein Mitglied kann nach Massgabe der Statuten aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Gründe für einen Ausschluss können insbesondere sein:
- erheblicher oder wiederholter Verstoss gegen Statuten oder Mitgliedschaftsbedingungen
- Nichtzahlung fälliger Mitgliederbeiträge trotz Mahnung
- missbräuchliche Nutzung von Vereinsangeboten oder digitalen Zugängen
- Weitergabe geschützter Inhalte an Dritte
- Verhalten, das dem Verein, seinem Zweck oder anderen Mitgliedern erheblich schadet
Das zuständige Vereinsorgan entscheidet über den Ausschluss nach den Vorgaben der Statuten. Bereits fällige Beiträge bleiben geschuldet. Eine Rückerstattung bezahlter Beiträge erfolgt nur, wenn die Statuten oder das zuständige Vereinsorgan dies vorsehen.
14. Keine Übertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich. Sie kann nicht verkauft, übertragen, vererbt oder Dritten zur Nutzung überlassen werden, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen.
Dies gilt auch für digitale Zugänge, Teilnahmeberechtigungen und sonstige mitgliedschaftsbezogene Nutzungsmöglichkeiten.
15. Datenschutz
Der Verein bearbeitet Personendaten seiner Mitglieder zur Bearbeitung des Mitgliedschaftsantrags, zur Verwaltung der Mitgliedschaft, zur Beitragserhebung, zur Kommunikation mit den Mitgliedern und zur Bereitstellung der Vereinsangebote.
Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vereins. Diese ist abrufbar unter: https://gesandtschaft.ch/datenschutzerklaerung/.
Mitglieder sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten aktuell zu halten, damit der Verein wichtige Mitteilungen zustellen kann.
Der Verein gibt Personendaten nur weiter, wenn dies zur Erfüllung des Vereinszwecks, zur Zahlungsabwicklung, zur technischen Bereitstellung von Angeboten, aufgrund gesetzlicher Pflichten oder mit Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist.
16. Urheberrechte und Schutz der Vereinsinhalte
Alle vom Verein bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Audios, Videos, Aufzeichnungen, Kursmaterialien, Unterlagen, grafische Elemente, Konzepte und sonstige Materialien, sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Mitglieder erhalten ein einfaches, persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch im Rahmen der Mitgliedschaft.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Nutzung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vereins zulässig.
Dies gilt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft.
17. Haftung
Der Verein haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet grundsätzlich das Vereinsvermögen, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.
Der Verein übernimmt keine Haftung für individuelle Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen, die ein Mitglied aufgrund von Vereinsinhalten, Veranstaltungen oder Impulsen trifft.
Die Teilnahme an Angeboten des Vereins erfolgt in eigener Verantwortung. Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob ein Angebot für die eigene Situation geeignet ist.
Für technische Störungen, Ausfälle externer Dienstleister, Unterbrechungen der Internetverbindung oder sonstige Umstände ausserhalb des Einflussbereichs des Vereins haftet der Verein nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
18. Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen
Der Verein kann diese Mitgliedschaftsbedingungen ändern, wenn dies aus organisatorischen, rechtlichen, technischen oder vereinsbezogenen Gründen erforderlich ist.
Änderungen werden den Mitgliedern in geeigneter Form mitgeteilt, zum Beispiel per E-Mail oder über den Mitgliederbereich.
Wesentliche Änderungen, die die Rechte und Pflichten der Mitglieder erheblich betreffen, gelten erst nach angemessener Mitteilung. Sofern ein Mitglied mit einer wesentlichen Änderung nicht einverstanden ist, kann es die Mitgliedschaft nach Massgabe der Statuten beenden.
Änderungen der Statuten bleiben dem dafür zuständigen Vereinsorgan vorbehalten.
19. Kommunikation
Der Verein kann rechtsrelevante Mitteilungen an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse senden, sofern die Statuten keine andere Form verlangen.
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass die angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und Mitteilungen des Vereins empfangen werden können.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vereins.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
21. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und vereinsrechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt und rechtlich zulässig ist.
Diese Mitgliedschaftsbedingungen traten am 01.02.2022 in Kraft.